Betriebliche Mitbestimmung in Digitalisierungsprozessen

Digitale Selbstverteidigung am Arbeitsplatz
mit Dorothea Katharina Ritter (Niedersächsisches Zentrum für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung)

Es gibt keine belanglosen, keine harmlosen Daten mehr. Jedes Datum kann ein Mosaikstein in der Kontrolle und damit Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten sein. Tatsächlich muss die „digitale Selbstverteidigung am Arbeitsplatz“ kollektiv erfolgen, soll sie nachhaltige Wirkungen zeitigen. Mehr noch: Im Hinblick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt treten Gewerkschaften für ein proaktives Handeln der Interessenvertretungsorgane ein – um ein Mindestmaß an Gestaltungshoheit zu erlangen.

An diesem Punkt setzt das Seminar an: Der Paragraph 87 des Betriebsverfassungsgesetzes umfasst den „harten“ Bereich der echten BR-Mitbestimmung. Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber in den sozialen Angelegenheiten nicht tätig werden. Umgekehrt kann der BR die soziale Mitbestimmung nutzen, um Verbesserungen im Betrieb durchzusetzen. Gemeinsam wollen wir die Möglichkeiten betrieblicher Mitbestimmung in Digitalisierungsprozessen ausloten. Wie ändert sich in ihnen die Rolle der Betriebsräte? Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben sie?

Dorothea Katharina Ritter ist Leiterin des Niedersächsischen Zentrums für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung, sowie Bildungsreferentin am Bildungs- und TagungsZentrum HVHS Springe e.V.

Informationen unter: http://www.zegdam.com/

Achtung: Für dieses Seminar ist eine Freistellung nach §37 Absatz 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG möglich. Eine gesonderte Anmeldung ist erforderlich.
Anmelden bitte bei:
Bildungsvereinigung Arbeit Und Leben Nds. Mitte gGmbH
Marion Vilches
Arndstraße 20
30157 Hannover
Email: Marion.Vilches@aul-nds.de

Freitag, 27.09.2019, 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Seminarraum 2

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